Februar 15, 2025

Der Vorschlag der Moderatoren…buhhh

Von den Forderungen bliebe fast nix. 200 Euro erst ab August 2024 und weitere 210 Euro ab April 2025. Laufzeit bis April 2026. Wir hatten und haben so heftige Inflation… Die 12 Tage-Zusatzurlaubsoption und auch die 6 Tage-Zusatzurlaubsoption würde wegfallen und auch die besondere Teilzeit im Alter. Frech. Zwei CDU-Politiker waren die Schlichter. Was soll man von denen auch erwarten. Jeder hat seinen Gründe für den Streik…

26.02.2024

Die Moderation übernahmen Daniel Günther, amtierender Ministerpräsident, und Thomas de Maizière, ehemaliger Ministerpräsident.

Vorschlag der Moderatoren für den weiteren Fortgang der Gespräche zwischen dem AGV MOVE und GDL:

Die Moderatoren empfehlen für den weiteren Fortgang der Gespräche zwischen dem AGV MOVE und der GDL folgende Eckpunkte zur Grundlage zu machen:

1. Entgelt

Erhöhung der Monatsentgelte um einen Festbetrag in Höhe von 200 EUR ab dem 1.

August 2024. In einem zweiten Schritt eine weitere Erhöhung um 210 EUR ab dem 1. April 2025.

Das bedeutet in der Summe eine Erhöhung um 410 EUR.

Die Vergütung für Auszubildende und dual Studierende wird zu den gleichen oben genannten Zeitpunkten um 100 bzw. 105 EUR erhöht.

Die Zulagen werden zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 4% erhöht. Das bedeutet in der Summe eine Erhöhung um ca. 8%.

Die Inflationsausgleichsprämie wird, wie in der Dresdner Vereinbarung beschrieben, im Monat März 2024 in Höhe von 1.500 EUR ausgezahlt. (Auszubildende und Dualstudierende zur Hälfte)

Eine weitere Rate der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.350 EUR erfolgt zum 1. Juni 2024.

2. Arbeitszeit

Die Referenzarbeitszet wird für das Zugpersonal im unregelmäßigem Wechselschichtdienst zum 1. Januar 2026 auf 37 Wochenstunden mit vollem Lohnausgleich reduziert. Für die Beschäftigten in den Werkstätten erfolgt der Schritt analog um ebenfalls 1 Stunde.

Den Beschäftigten wird durch ein Bonusmodell ein Anreiz gegeben, über die neue Referenzarbeitszeit hinaus auf freiwilliger Basis 40 Wochenstunden zu arbeiten.

Zum 1. Januar 2028 wird die generelle Referenzarbeitszeit, für die im ersten Absatz (unter Ziffer 2) genannte Personengruppe, um eine weitere Stunde auf 36 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich reduziert. Für die Beschäftigten in den Werkstätten analog.

3. Weitere Themen

Das bisherige 12-Tage-Urlaubsmodell entfällt zum 1. Januar 2026. Das bisherige 6-TageUrlaubsmodell entfällt zum 1. Januar 2028.

Das Arbeitszyklen-Modell wird auf freiwilliger Basis eingeführt.

Nach dem Prinzip der Multifunktionalität soll zukünftig ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin zum Teil andere Aufgaben aus anderen Arbeitsbereichen übernehmen dürfen.

Der Beginn des Wochenendes für die Berechnung der Wochenendruhezeit beginnt wie bisher um 0 Uhr. Es wird eine Pufferzeit von 2 Stunden eingeführt.

Der Dispositionsanteil für die Abweichung von der Jahresplanung bleibt unverändert. Es bleibt bei der geltenden Reichweite der Tarifverträge.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Funktionsausbildung zum Lokführer werden auf den gesetzlich geregelten Standard festgelegt.

Die Länge der Kündigungsfristen bleibt unverändert.

Die Waschund Umkleidezeiten werden zukünftig pauschal abgegolten.

Die Regelungen zur besonderen Teilzeit im Alter entfallen ab dem 1. Januar 2028.

Es werden tarifvertragliche Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

vereinbart, die auf ausdrücklichen Wunsch über ihre individuelle Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus arbeiten.

4. Laufzeit

Die Laufzeit für die Regeln unter Ziffer 1 (Entgelt) beträgt 30 Monate. Die Tarifverträge enden dementsprechend am 30. April 2026.

Die Laufzeit zu den Arbeitszeitregelungen unter Ziffer 2 (Arbeitszeit) endet am 31. Dezember 2027.

5. Zusammenarbeit

Die von der AGV MOVE eingereichte Feststellungsklage, sowie damit verbundene Schlussfolgerungen – je nach Ausgang des Rechtsstreits – werden nicht Gegenstand der Tarifverträge. Beide Seiten können ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen aus Anlass des Abschlusses der Tarifverträge in einseitigen Erklärungen darlegen.

Zum FairnessPlan e.V. gibt es keine neuen tarifvertraglichen Regelungen. Das bedeutet, beide Seiten warten den Ausgang der anhängigen gerichtlichen Entscheidungen ab.

Die bisher geeinten Themen bleiben geeint. Weitere streitige kleinere Punkte werden zwischen den Tarifparteien, ohne Beteiligung der Moderatoren, geeint.

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