Die beiden wegen des tödlichen Unfalls in Garmisch-Partenkirchen 2022 angeklagten Bahner wurden freigesprochen: ein Streckenverantwortlicher und ein Fahrdienstleiter.
Vor Gericht hatte unter anderem eine junge Bezirksleiterin ausgesagt, dass immer wieder Maßnahmen an den Strecken verzögert wurden. Der Richter wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es bei der Bahn „Strukturelemente in diesem System gibt, die uns unverständlich geblieben sind.“ Beispielsweise könne er nicht verstehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. Auch die Schilderungen der knappen Budgets seien eindrücklich gewesen. „Spätestens Mitte des Jahres war der Budgettopf leer.“
„Clan-Verbrechen“ werden nicht in Neukölln begangen, sondern sicher im DB Tower in Frankfurt.

