Februar 7, 2026

Arbeitgeberverband will Streikrechtsbeschränkung

Passend zu den Streiks im Öffentlichen Dienst hat der „Arbeitgeberverband Gesamtmetall“ einen Gesetzentwurf für ein Schlichtungsgesetzvorgelegt.

Das soll eine „Hilfe“ sein, um in Tarifverhandlungen zu guten Ergebnissen zu kommen. Ahhh, „helfen“… Hilfe kann man nicht ausschlagen. Der ganze Geist dieses Vorschlags ist, das Recht auf Streik einzuschränken. Es gibt schon nicht sehr viele Streiks in Deutschland, und die Einschränkungen sind schon sehr hoch und die Gewerkschaftsvorstände geben schon nur in Ausnahmefällen „grünes Licht“. Aber sogar das ist den Bossen zuviel. Vor allem, wissen sie, dass sie die Ausbeutung erhöhen wollen, denn neue Zeiten wurden eingeläutet: Alles zum Wohle der Wirtschaft und für den Krieg.

Also ein „Schlichtungsgesetz“ soll neuen Schwung in die Debatte um Einschränkung des Streikrechts bringen.

Der Vorschlag: jede Seite kann in den Tarifverhandlungen die andere in eine Schlichtung zwingen. Die Schlichtung – also die Gespräche zwischen einem Mediator mit den Bossen und Gewerkschaftsvertretern – sollen geheim stattfinden ohne Öffentlichkeit und ohne Infos nach außen. „Schlichten und Schweigen“ wie die GDL es mal klar und ohne jede Ironie ausdrückte. Also maximal undemokratisch und intransparent für diejenigen, die vom Ergebnis betroffen sind, nämlich die Arbeitenden. Während der Schlichtung dürfen keine Streiks stattfinden. Das ist natürlich das Hauptding an diesem Gesetzesvorschlag. Aber schon vor der Schlichtung sollen nur Warnstreiks von 2 Stunden stattfinden und maximal einmal pro Woche. Zwei Stunden trillern und Fäustchen in die Kameras halten genehmigen die Bosse, aber dann soll es viel Zeit geben, damit die Konzernchefs sich wieder in Ruhe schlafen legen können.

Noch interessanter wird es im Vorschlag von Gesamtmetall bei den Absätzen zur „Daseinsvorsorge“. In der „Daseinsvorsorge“ muss während eiens Streiks eine Mindestversorgung sichergestellt werden, die den Betrieb praktisch aufrecht erhält. Das sind die berüchtigten Notdienstvereinbarungen. Das ist schon sehr umkämpft und seit einiger Zeit eine Spielwiese der Anwälte der Konzerne vor den Arbeitsgerichten. Sie lügen und karren alle möglichen kleinen Chefs und Chefärzte ran, um die Richter dazuzubringen, die Gewerkschaften zu „Notdienstvereinbarungen“ zu verpflichten, die in Streikzeiten bessere Personalbesetzung haben als in Normalzeiten. Laut Gesetzentwurf von Gesamtmetall müssen Streiks in der Daseinsvorsorge außerdem mindestens 4 Tage im Voraus angekündigt werden.

Was fällt unter „Daseinsvorsorge“? Im Land der Dichter und Denker hat man sich für alles Gesetze ausgedacht. Und so gibt es ein Arbeitssicherstellungsgesetz. Das ist eigentlich schon ein paar Jahre alt. Bekommt aber gerade eine Wiederbelebung. Der vollständige Name dieses Gesetzes ist vielversprechend: „Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“. Es geht darum, in bestimmten Branche eine Art von Zwangsarbeit zu ermöglichen. Dieses Gesetz wurde erst im Februar diesen Jahres, ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit, aktualisiert und erweitert. Und siehe da, Krankenhäuser, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Energieunternehmen, Bundeswehr, alle Unternehmen mit Verträgen mit der Bundeswehr…. Eben alles, was zu Kriegszwecken eine Bedeutung hat (und das ist sehr viel), soll in jedem Fall laufen. Und so schließt sich der Kreis. In diesen Bereichen soll natürlich auch nicht so wild gestreikt werden. Weder in „Friedenszeiten“ und erst Recht nicht in Kriegs…. ähhhh Verteidigungszeiten.

Der Streik ist die effektivste Waffe die die Arbeitenden haben? Ja! Und die Unternehmen wissen das . Gerade erst hat die Charité Facility Management beim Arbeitsgericht in Berlin den Streik der Kolleg:innen im Servicebereich des Krankenhauses versucht verbieten zu lassen und den passenden Richter gefunden. In der CFM sind im Übrigen besonders viele Frauen und besonders viele Migrant:innen beschäftigt, deren Überausbeutung (niedrige Löhne, aufgezwungene Teilzeit etc.) schreiende Ungerechtigkeit ist – und was von Politiker:innen aller Farben und der Geschäftsführung im Übrigen auch anerkannt wird… in Worten. Aber von Worten kann man keine Miete bezahlen.

Wird das Gesetz aus dem Hause Gesamtmetall kommen? Wer weiß. Bislang haben solche „Wünsche“ der großen Konzerne gereicht, dass die Gewerkschaftsspitzen, die ohnehin den Streik lieber vermeiden und die Ruhe in Verhandlungen in Hinterzimmern suchen, sich ganz freiwillig in die Zwänge von Schlichtungsvereinbarungen und Streikbeschränkungen begeben. Das kennt man auch von EVG und GDL.

Die Forderung von Gesamtmetall ist aber zu sehen im Kontext allgemeiner Angriffe auf demokratische Recht und Arbeitsrechte. Die gesteigerte Ausbeutung zur Rettung der Profite und zum Aufbau einer Kriegswirtschaft muss nach innen mit undemokratischen Maßnahmen verbunden sein. Das ist der Kern der autoritären Wende, die wir auf vielen Gebieten sehen.

Das Recht auf Streik lebt davon, das es genutzt wird!

Berlin, 4. April 2025 – Streik auf dem Gelände der Charité Campus Virchow Klinikum

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