Die Fernverkehr-Kollegen gehören zu den ersten der „Gegensteuerungsmaßnahmen“: im Mitarbeiterbrief heißt es, dass „alle Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2019 und 2020 vollständig bis zum 31.12.2020 abzuwickeln sind“.
Zur Arbeitsplatzsicherung und um 100% Lohn zu bekommen, sollen die Kollegen ihren Urlaub vorziehen.